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   BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B   

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BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B (https://dejure.org/2010,51067)
BSG, Entscheidung vom 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B (https://dejure.org/2010,51067)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - B 7 AL 119/10 B (https://dejure.org/2010,51067)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Kiel - S 6 AL 9/07
  • LSG Schleswig-Holstein - L 3 AL 18/09
  • BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B
 
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  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B
    5 Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 16.3.2010 - B 2 U 4/09 R - bereits einen ähnlich gelagerten Fall entschieden, der Erstattungsansprüche unter Leistungsträgern betroffen habe.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss er mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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